Eklatante Beratungsfehler bei den Beratungen bzgl. offener Immobilienfonds

Der offene Immobilien-Dachfonds DJE Real Estate wurde von zahlreichen Banken und Sparkassen ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Nach unserer Erfahrung hat es bei der Beratung allerdings zahlreiche eklatante Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausreichend begründen können. ...

Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (PMIA) wie zahlreiche weitere offene Immobilienfonds auch aufgelöst wurden, wird nunmehr der rd. EUR 220 Mio. „schwere" DJE Real Estate ebenfalls abgewickelt.

Diese Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds hat mit erheblichen Teilen in drei weitere offene Immobilienfonds investiert, die mittlerweile auch aufgelöst wurden: dem Morgan Stanley P2 Value, dem TMW Immobilien Weltfonds sowie AXA Immoselect.

Der DJE Real Estate wurde von zahlreichen Banken und Sparkassen sowie der Mercedes-Benz Bank AG ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Mandantengesprächen wegen notleidender offener Immobilienfonds bestätigt leider, daß es hierbei zahlreiche, nahezu identische Beratungsfehler gegeben hat, die Schadenersatzansprüche begründen.

Dabei wurden v.a. folgende Punkte innerhalb der Beratung unzureichend beachtet:

Keine Information über die Risiken dieses Investments ...

Es wurde regelmäßig nicht darüber informiert, dass das Investment keine sichere Anlage, sondern im Gegenteil: mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust behaftet ist.

Teilweise wurde sogar in den Werbeunterlagen oder im Prospekt das Wort: „mündelsicher" verwendet, was sogar eine Täuschung der Anleger beinhaltet.

Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds ...

Kein Mandant wurde darauf hingewiesen, ob überhaupt eine Aussetzung erfolgen kann und wie lange eine solche Aussetzung der Anteilsrücknahme grundsätzlich andauern kann. Ebenso wenig wurde erwähnt, welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach maximal zwei Jahren den Fonds abwickeln muss. Somit wurden unseres Erachtens die grundsätzlich gegebenen erheblichen Verlustrisiken verschwiegen.

Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen ...

Keinem Anleger wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Kunden zum Kauf überredet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurden.

Keine Information über das Risiko bei Aussetzung der Rücknahme von Anteilen ...

In keinem der uns bekannten Beratungsgespräche wurden Anleger darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu zwei Jahren kommen kann und dass in dieser Zeit keine Entnahmen möglich sind. Letzteres war oftmals ein Verkaufsargument, um beispielsweise die Rente aufzubessern. Für Anleger, die auf regelmäßige Ausschüttungen angewiesen waren, stellt dies eine erhebliche finanzielle Einschränkung und somit einen krassen Beratungsfehler dar.

Keine Aushändigung von Verkaufsprospekten oder Jahresberichten ...

In den seltensten Fällen wurde den Mandanten die Übergabe des offiziellen Verkaufsprospektes bzw. der Jahres- oder Halbjahresberichtes angeboten, obwohl dies gesetzlich (§ 121 InvG) vorgeschrieben ist.

Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters bzw. der Banken / Sparkasseen ...

Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass die ihn beratende Bank mindestens den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden jährlichen Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und somit ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse an dieser Anlageempfehlung bestand. Nach der so genannten kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht allein dieser Beratungsfehler aus, um eine Rückabwicklung der Anlage zu erreichen.

Es bestehen demnach gute Ansatzpunkte für eine Schadenersatzverpflichtung der beratenden Banken und Sparkassen. Wir weisen allerdings auf die drohende Verjährung solcher Ansprüche hin und raten geschädigten Anlegern dringendst an, ihre etwaigen Ansprüche so schnell wie möglich fachkundig prüfen zu lassen.

Die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt hat bereits Klagen gegen Berater oder Banken bzw. Sparkassen wegen Falschberatung eingereicht.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht