Ursache: Falschberatung oder Gier ?

Zahlreiche deutsche Großbanken haben insbesondere in den Jahren 2004 und 2005 verstärkt hoch spekulative Zinsswap-Geschäfte insbesondere an Kommunen und Unternehmen angeboten. Diese dienten entgegen den üblichen Zinsswaps gerade nicht der Absicherung gegen Zinsrisiken, sondern sind von bestehenden Krediten losgelöste eigenständige Spekulationsgeschäfte.

Da die von den Banken den Kunden gegenüber prognostizierte Zinsentwicklung einer steiler werdenden Zinskurve in den meisten Fällen nicht eingetreten ist, drohen den Anlegern, unter denen sich neben mittelständischen Unternehmen vor allem kommunale Einrichtungen befinden, erhebliche Verluste im Millionenbereich, teilweise bis hin zum Totalverlust.

Bei diesen Zinsswaps handelt es sich zumeist um so genannte „Spread Ladder-Swaps“, die mit einer Hebelwirkung und einem „Memoryeffekt“ ausgestattet sind, wodurch die aktuelle Zinsentwicklung zu enormen Verlusten bei den Unternehmen führen kann bzw. in einer Vielzahl von Fällen auch geführt hat. Die negativen Marktwerte der Zinsswap-Geschäfte verpflichten die betroffenen zudem, hohe bilanzbelastende Rückstellungen zu bilden.

In einer Vielzahl von uns bekannten Fällen wurden die Anleger nicht hinreichend über die bestehenden Risiken dieser spekulativen Geschäfte aufgeklärt. Es sind demnach zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte vorhanden, um Schadenersatzansprüche gegen die jeweiligen Banken erfolgreich geltend machen zu können.

 Es gab bereits zahlreiche Urteile gegen diverse Banken.

 Für eine erste Vorprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten etwaiger Rückabwicklung und Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

  

Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht