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Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Leider denken immer noch die wenigsten Menschen daran, wenn sie aufgrund des Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die alltäglichen Geschäfte alleine durchzuführen. Auch jüngere Menschen können hier beispielsweise nach einem Unfall betroffen sein. Wer soll entscheiden, wenn man dies alles selbst nicht mehr kann ?

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31.03.2020
Patrick Zagni

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